Hundesteuer - Anmeldung | |
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Bedeutung: | Sie haben einen Hund bekommen oder sind mit Ihrem Hund neu in die Gemeinde gezogen. |
Frist: | Der Hund muss sofort angemeldet werden, ab einem Alter von 4 Monaten. |
Erforderliche Unterlagen: | Falls sie in die Gemeinde Ainring gezogen sind, und in Ihrer ehemaligen Gemeinde bereits Hundesteuer für das laufende Jahr bezahlt haben, ist der Bescheid mitzubringen. |
Höhe der Steuer: | Gebühren |
Fälligkeit: | Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer, sie ist jedes Jahr zum 30. März fällig! |
Wo? |
Im Rathaus der Gemeinde Ainring Salzburger Str. 48 83404 Ainring
Zi.-Nr.: 11, Frau Maier Tel.-Nr.: (08654) 5 75 45 Fax: (08654) 5 75 75 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |