Wer denkt schon gerne an den eigenen Tod?
Meistens möchte man sich mit der eigenen Sterblichkeit im Alltag eher nicht beschäftigen. Dennoch ist dies für ein mögliches Erbe jedoch sehr wichtig und erleichtert bürokratische und mögliche juristische Schritte.
Haben Sie ihr Erbe geregelt, können Sie beruhigt in die Zukunft sehen und sich wieder den schönen Dingen des Lebens widmen.
Mein letzter Wille – Vererben nach Wunsch
Das gesetzliche Erbrecht greift immer dann, wenn der Erblasser keine andere Willenserklärung abgegeben hat. Dies kann, muss aber nicht immer dem entsprechen, was sich der Erblasser für seinen Nachlass gewünscht hat.
Aber auch dann, wenn der Erblasser eine letztwillige Verfügung getroffen hat, kann dies oft nicht so umgesetzt werden, wie es beabsichtigt ist.
Frau Better wird Ihnen in der Infoveranstaltung einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen des Erb- und Pflichtteilsrechts geben, sowie die Grenzen und Möglichkeiten letztwilliger Verfügungen aufzeigen.
Der Vortrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Frau Better ist seit 1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und verfügt aufgrund Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin über langjährige Berufserfahrung im Erbrecht.
Kontakt für individuelle Fragen vorab
Anja Better
a.better@web.de