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Sportlerehrung am 23. April 2026 im Haus der Kultur geplant - Anmeldeschluss: 16. Januar 2026
Sollten Sie Sportler kennen, die 2025 entsprechende Erfolge oder Auszeichnungen erreicht haben, bitten wir um Anmeldung.
Bitte verändern Sie die Liste nicht und tragen Sie alle Sportler mit den vollständigen Daten sowie auch die Daten der zu ladenden Vereinsvorstände, Trainer, etc. „wie vorgegeben“ ein.
Wichtig: Nur rechtzeitig eingereichte Anmeldungen können berücksichtigt werden.
Gleichzeitig bitten wir Sie, die Richtlinien für die Ehrung zu beachten.
Richtlinien für die Ehrung hervorragender Leistungen auf dem Gebiet des Sports39 KB
Funktionärsehrung soll am 21. Mai 2026 stattfinden - Anmeldeschluss: 20. Februar
Die Ehrung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger wird ebenfalls durchgeführt. Dazu bitten wir Sie um Mitteilung der Ehrungsvorschläge.
Wie bei der Ehrung für die Sportler erfolgt auch hier die Anmeldung online.
Bitte verändern Sie die Liste nicht und tragen Sie alle zu Ehrenden mit den vollständigen Daten sowie auch die Daten der zu ladenden Vereinsvorstände „wie vorgegeben“ ein.
Wichtig: Nur rechtzeitig eingereichte Anmeldungen können berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Ehrung "Funktionäre": Ehrenamtsmedaille
Die Gemeinde Ainring ehrt langjährig verdiente ehrenamtliche tätige Bürger/innen durch die Verleihung der Ehrenamtsmedaille.
Für die Zuerkennung der Ehrenamtsmedaille werden folgende Zeiten für die Ausübung des Ehrenamtes in Vereinen, Organisationen und Verbänden vorausgesetzt:
Mindestens 10 Jahre Ehrenamtsmedaille in Bronze
Mindestens 20 Jahre Ehrenamtsmedaille in Silber
Mindestens 30 Jahre Ehrenamtsmedaille in Gold
Die Zeiten gelten auch für Personen, die das Ehrenamt nicht für einen Verein, einer Organisation oder in einen Verband ausüben.
Die Ehrenamtsmedaille wird bei einer eigenen Veranstaltung zusammen mit einer entsprechenden Urkunde verliehen. Bei weniger als fünf zu Ehrende kann die Ehrung in einem würdigen Rahmen (z.B. im Rahmen einer Mitgliederversammlung oder einer anderen geeigneten Veranstaltung) durchgeführt werden. Das Vorschlagsrecht hat der Erste Bürgermeister oder jedes Mitglied des Gemeinderates sowie Vorstandsmitglieder der Vereine und Organisationen.
Ansprechpartner
Frau Kraus, Tel.: +49 (8654) 575 11
Herr Nüß, Tel.: +49 (8654) 575 12