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Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 8. März 2026 werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für eine Amtszeit von in der Regel sechs Jahren gewählt. Gewählt werden in den Gemeinden die ersten Bürgermeister oder Oberbürgermeister sowie die Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder. In den Landkreisen werden die Landräte sowie die Mitglieder der Kreistage bestimmt. Eine mögliche Stichwahl der Bürgermeister- und Landratskandidaten ist für den 22. März 2026 vorgesehen.
Jede Gemeinde und jeder Landkreis bildet einen eigenen Wahlkreis. In größeren Gemeinden mit mehr als 2.500 Einwohnern werden zusätzliche Stimmbezirke eingerichtet. Für jeden Stimmbezirk bestimmt die Gemeinde einen eigenen Abstimmungsraum. In der Gemeinde Ainring gibt es elf Stimmbezirke und sieben Briefwahllokale.
Die Zahl der zu wählenden Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune. So werden in der Gemeinde Ainring mit knapp unter 10.000 Einwohnern 20 Gemeinderäte gewählt, während für den Kreistag des Landkreises Berchtesgadener Land (rund 105.000 Einwohner) 60 Mitglieder zu wählen sind.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008), sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Soll ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen postalisch zugestellt werden, muss der Antrag so rechtzeitig gestellt werden, dass eine Zustellung unter Berücksichtigung der Bearbeitungs- und Postlaufzeiten noch möglich ist. Dies kann mehrere Tage dauern. Im Zweifel sollten Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen direkt abholen oder abholen lassen.
Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. bei einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung) können sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
Briefwähler sind selbst für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefs an die zuständige Stelle verantwortlich; auch das Transportrisiko liegt bei ihnen. Der Wahlbrief muss auf jeden Fall spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingehen.
In welchem Abstimmungsraum gewählt werden kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale haben am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Bild: © BayStMI