Ein Unfall ist schnell passiert: ein unglücklicher Sprung ins Wasser, ein Stolpern auf der Treppe, ein Autounfall, ... Was ist zu tun, wenn sichergestellt werden soll, dass im Falle einer Handlungsunfähigkeit im eigenen Sinne gehandelt wird?
Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung kann ein bestimmtes Vorgehen festgelegt bzw. eine Vertrauensperson bestimmt werden, die für einen Betroffenen handelt.
Was viele nicht wissen: direkte Angehörige, wie Kinder, Eltern oder Lebenspartner werden nicht automatisch zu Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn sie in schriftlichen Vorsorgedokumenten bestimmt wurden.
Die Betreuungsstelle im Landratsam Berchtesgadener Land möchte Sie herzlich zur Infoveranstaltung einladen.
Für allgemeine Fragen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung stehen Ihnen die Betreuungsstelle und Ludwig Wetzelsberger, der Senioren- und Behindertenbeauftragte der Gemeinde Ainring, zur Verfügung.
Termin zur Beglaubigung
Darüber hinaus können Sie Ihre Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung beglaubigen lassen.
Mittwoch, 22. Oktober
von 16 bis 19 Uhr
Sitzungssaal Rathaus
Ansprechpartner
Betreuungsstelle im Landratsamt Berchtesgadener Land
Frau Grabner
Tel.: +49 (8651) 773 441
www.lra-bgl.de
Senioren- und Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ainring
Herr Wetzelsberger
Tel.: +49 (8654) 5522