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In diesem Jahr findet für die Amtsperiode 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Vorschläge können bis Freitag, den 24.02.2023, schriftlich oder persönlich an die...
Gemeinde Ainring
- Rathaus -
Salzburger Straße 48
EG, Raum 006 (Herr Reichenberger)
...gerichtet werden. Die Bekanntmachung und die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Bewerbungsbögen sind unter folgendem Link abrufbar: