Öffentliche Auslegung

2024-05-27

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwertliste

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwertliste zum Stand 01. Januar 2024 gemäß § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung (BayGaV)

Der Gutachterausschuss des Landkreises Berchtesgadener Land hat die Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie für forst- und landwirtschaftliche Grundstücke zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt und eine neue Bodenrichtwertliste erstellt.

Der Auszug aus der Bodenrichtwertliste für die Gemeinde Ainring liegt in der Zeit vom 29. Mai 2024 bis 01. Juli 2024 im Rathaus der Gemeinde Ainring, Mitterfelden, Salzburger Straße 48, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 105 und 106 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen, wird hingewiesen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Die beschlossenen Bodenrichtwerte sind gebührenfrei über das Internetportal http://www.bodenrichtwerte.bayern.de einsehbar. Die Veröffentlichung der aktuellen Bodenrichtwerte im Internet wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mitterfelden, den 22. Mai 2024
Gemeinde Ainring

Rosemarie Bernauer
Zweite Bürgermeisterin

 

Vorschau Bodenrichtwerte

 

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