Wer denkt schon gerne an den eigenen Tod?
Meistens möchte man sich mit der eigenen Sterblichkeit im Alltag eher nicht beschäftigen.
Dennoch ist dies für ein mögliches Erbe sehr wichtig und erleichtert bürokratische und mögliche juristische Schritte.
Haben Sie ihr Erbe geregelt, können Sie beruhigt in die Zukunft sehen und sich wieder den schönen Dingen des Lebens widmen.
Mein letzter Wille – Vererben nach Wunsch
Das gesetzliche Erbrecht greift immer dann, wenn der Erblasser keine andere Willenserklärung abgegeben hat. Dies kann, muss aber nicht immer dem entsprechen, was sich der Erblasser für seinen Nachlass gewünscht hat.
Aber auch dann, wenn der Erblasser eine letztwillige Verfügung getroffen hat, kann dies oft nicht so umgesetzt werden, wie es beabsichtigt ist.
Frau Better wird Ihnen in der Infoveranstaltung einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen des Erb- und Pflichtteilsrechts geben sowie die Grenzen und Möglichkeiten letztwilliger Verfügungen aufzeigen.
Der Vortrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Rechtsanwältin Anja Better
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Salzburger Str. 44
83404 Ainring
Tel.: +49 (8654) 458080
info@better-anwalt.de
Achtung: Der Vortrag findet nicht wie in der Gemeindezeitung angekündigt im Rathaus, Sitzungssaal, sondern im Haus der Kultur, Erler-Zimmer, 1. Stock (Lift vorhanden) statt.
Es ist keine Anmeldung erforderlich.



