Hier finden Sie eine Aufstellung über Steuern & Gebühren für verschiedenste Leistungen der Gemeinde.
Trinkwasser und Fernwärme
"Aktuelle Fragen und Antworten"
Kundeninformation über die Einmalzahlung gemäß Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)
Die Gemeindewerke Ainring haben den Antrag auf Soforthilfe nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) gestellt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Informationsschreiben:
Kundeninformation Soforthilfe Wärme 2022244 KB
Ist die (Fern)Wärmeversorgung durch die Gemeindewerke Ainring gesichert?
Die Versorgung unserer Fernwärmekunden ist aktuell sicher! Die Gemeindewerke Ainring erzeugen Fernwärme primär mit der Verbrennung heimischer Holzhackschnitzel. Zudem betreiben wir ein Blockheizkraftwerk, das in Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Fernwärme mittels Verbrennen von Erdgas produziert. Darüber hinaus kann im Bedarfsfalle mit Heizöl geheizt werden.
Ist es aktuell sinnvoll, meine monatlichen Abschläge zu erhöhen, um eine eventuelle Nachzahlung Anfang 2023 abzufedern?
Nein! Die Gebührensätze für das Jahr 2022 bleiben bis Jahresende unverändert. Ihre Abrechnung für das Verbrauchsjahr 2022 erhalten sie Anfang des kommenden Jahres. Bei der Ermittlung der Zählerstände ist jedoch ihre Mitarbeit erforderlich, wenn mittels Ablesekarten eine eigene Ablesung notwendig ist. Für die Berechnung der neuen Abschläge für 2023 werden bereits die neuen Gebührensätze herangezogen und auf der Grundlage eines gleichen Verbrauchs wie 2022 berechnet. Die Abschläge 2023 können aber nicht heute schon mit erhöhten Zahlungen Ihrerseits abgefangen werden.
Wann werden die Gebühren der Gemeindewerke Ainring für Trinkwasser und Fernwärme angepasst?
Die Gemeindewerke Ainring kalkulieren die Gebühren
- der Fernwärmeversorgung jedes Jahr,
- der Trinkwasserversorgung für 2 Jahre
im Voraus. Diese beiden Kalkulationen werden im Werkausschuß vorberaten und in der Gemeinderatssitzung im Dezember im öffentlichen Teil von der Werkleitung vorgestellt. Wenn diese vom Gemeinderat beschlossen wurden, gelten sie dann ab 01.01. des kommenden Jahres.
Anhand der neuen Gebühren und Ihres Verbrauchs wird dann jeweils der neue monatliche Abschlagsbetrag ermittelt.
Wie werden sich die Gebühren für Trinkwasser und Fernwärme entwickeln?
Die Gemeindewerke Ainring rechnen in beiden Sparten mit steigenden Gebühren. Kostensteigerungen sind grundsätzlich immer möglich bzw. bei manchen Kostenarten – wie z. B. den Personalkosten durch die regelmäßigen Tarifabschlüsse – so gut wie sicher. Dadurch steigen nicht nur die Kosten bei uns im Haus, sondern natürlich auch bei den Lieferanten, Bau- und Wartungsfirmen etc., die wiederum in die Rechnungen die wir zu bezahlen haben, einfließen.
Aufgrund der aktuellen Lagen mit der im Vergleich zu den Vorjahren spürbar höheren Inflation und vor allem die rasant gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten, wird diese Steigerung für 2023 in der Fernwärmeversorgung bzw. 2023 und 2024 in der Trinkwasserversorgung mit Sicherheit deutlich höher ausfallen als in den Vorjahren. Konkret wird dies nach der Gemeinderatssitzung im Dezember und der dort stattfinden Beschlussfassung der neuen Gebührensätze bekannt gegeben.
Was kann ich tun, um meinen Wärmeverbrauch zu reduzieren?
Informieren Sie sich bei einem Fachmann in Ihrer Nähe. Nachfolgend einige Ihrer Möglichkeiten:
- Die benachbarten Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein haben 2016 die Energieagentur Südostbayern GmbH gegründet. Hier können Interessierte sich über die Themen Energieberatung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien informieren und beraten lassen.
https://www.energieagentur-suedost.bayern/ - Einen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie unter
https://www.energie-effizienz-experten.de/ - Oder natürlich auch bei Ihrer Heizungsbaufirma.