Kinderreisepass | |
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Bedeutung:
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Erst- oder Neuausstellung eines Kinderreisepasses
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Erforderliche Unterlagen:
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Alter Ausweis (falls vorhanden)
1 aktuelles Lichtbild (auch bei einem Ausweis für Neugeborene)
Falls Sie neu in der Gemeinde Ainring sind und noch nie einen Ausweis hier beantragt haben, benötigen wir eine Geburtsurkunde Ihres Kindes.
Bei der Beantragung des Kinderreisepasses, muss die Zustimmung der (beiden) erziehungsberechtigten Elternteile vorliegen.
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Gültigkeit:
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1 Jahre
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Erfordernisse:
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ab Geburt bis zum 12. Lebensjahr
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Gebühr:
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Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses 13,00 Euro, Verlängerung des Kinderreisepasses 6,00 Euro
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Sonstiges:
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Der Kinderreisepass kann Verlängert werden, wenn dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist.
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Ansprechpartner:
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Im Rathaus der Gemeinde Ainring
Salzburger Str. 48 83404 Ainring Zi.-Nr.: 5, Frau Holzschneider Tel.-Nr.: (08654) 5 75 40 Fax: (08654) 5 75 75 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Zi.-Nr.: 5, Frau Artnarong Tel.-Nr.: (08654) 5 75 41 Fax: (08654) 5 75 75 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Zi.-Nr.: 4, Frau Mittermaier Tel.-Nr.: (08654) 5 75 51 Fax: (08654) 5 75 75 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |