Kinderreisepass | |
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Bedeutung: | Erst- oder Neuausstellung eines Kinderreisepasses |
Erforderliche Unterlagen: | alter Ausweis (falls vorhanden) 1 aktuelles Lichtbild (auch bei einem Ausweis für Neugeborene) falls Sie neu in der Gemeinde Ainring sind und noch nie einen Ausweis hier beantragt haben, benötigen wir eine Geburtsurkunde Ihres Kindes |
Gültigkeit: | 6 Jahre |
Erfordernisse: | ab Geburt bis zum 12. Lebensjahr |
Gebühr: | Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses 13,00 Euro, Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses 6,00 Euro |
Sonstiges: | Der Kinderreisepass kann Verlängert werden, wenn dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Ausserdem können das Lichtbild, sowie die Eintragungen zu Größe und Augenfarbe jederzeit aktualisiert werden, da sich gerade bei Kindern das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann. |
Ansprechpartner: |
Im Rathaus der Gemeinde Ainring Tel.-Nr.: (08654) 5 75 41 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |