Reisepass | |
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Bedeutung: | Erst- oder Neuausstellung eines Reisepaßes, wg. Ablauf der Gültigkeit oder Namensänderung |
Erforderliche Unterlagen: | alter Ausweis 1 Lichtbild (nach biometrischen Merkmalen) falls Sie neu in der Gemeinde Ainring sind und noch nie einen Ausweis hier beantragt haben, benötigen wir Ihre Geburtsurkunde und bei verheirateten die Heiratsurkunde |
Bearbeitungsdauer: | ca. 4 Wochen |
Gebühr: | unter 24 Jahre 37,50 Euro, über 24 Jahre 60,00 Euro |
Sonstiges: | Der Reisepass ist ab dem 18. Lebensjahr für verschiedene Länder notwendig, vorher aber auch schon möglich, falls dies die Einreisebestimmungen von anderen Ländern vorschreiben. Falls Sie genauere Informationen zu den Einreisebestimmungen einiger Länder benötigen, wenden Sie sich bitte an die Auslandsvertretung des betreffenden Staates oder an ein Reisebüro, auch kann man auf der Homepage vom Auswärtigen Amt eine Information dazu erhalten. Auswärtiges Amt Bei besonderer Dringlichkeit ist ein Express-Reisepass innerhalb von 72 Stunden (Werktage) möglich. Express-Gebühr: 32 € zusätzlich |
Wo? |
Im Rathaus der Gemeinde Ainring Tel.-Nr.: (08654) 5 75 41 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |