Ummeldung | |
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Bedeutung:
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Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Ainring um!
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Frist:
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Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Umzug ummelden.
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Erforderliche Unterlagen:
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Ausweis und evtl. Reisepass
Aufenthaltserlaubnis und Wohnungsgeberbescheinigung
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Gebühr:
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keine
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Sonstiges:
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Falls Sie ein Gewerbe in der Gemeinde Ainring haben, suchen Sie bitte auch Herrn Kern, Zi.Nr. 007 auf
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Wo?
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Im Rathaus der Gemeinde Ainring
Salzburger Str. 48 83404 Ainring Zi.-Nr.: 5, Frau Holzschneider Tel.-Nr.: (08654) 5 75 40
Fax: (08654) 5 75 75 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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