Grundsteuerreform
- Neuregelung der Grundsteuer - Auskunft über Bodenrichtwerte -
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- Neuregelung der Grundsteuer - Auskunft über Bodenrichtwerte -
In Bayern kann die Grundsteuererklärung auf drei verschiedene Weisen eingereicht werden:
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern?
Dann aufgepasst: Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Sie verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 (Stichtag) maßgeblich.
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de.
Ab dem 1. Juli 2022 erhalten Sie die Vordrucke zum Ausfüllen in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.
Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung.
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen, sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de.
Bayerische Steuerverwaltung
Tel.: +49 (89) 30700077
Montag bis Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die genannten Kontakte.
Die Gemeindeverwaltung kann Ihnen leider nicht behilflich sein.
Anschrift
Salzburger Straße 48
83404 Ainring
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