Welche Förderungen gibt es?

2026-08-11
Symbolbild Kunstrasen Pixabay

Symbolbild (Pixabay)

Für die Realisierung des Sport- und Freizeitgeländes werden folgende Förderprogramme in Anspruch genommen:

  1. Schulbauförderung (Regierung von Oberbayern): Hier wird die Sanierung der Schulsportanlagen (Sportplatz, Allzweckplatz und Leichtathletikanlagen) durch den Freistaat über Art. 10 BayFAG anteilig gefördert.
  2. LEADER: Hier wird die Sachausstattung für die Sport- und Freizeitanlage (z. B. Sportgeräte, Sitzmöglichkeiten und dergleichen) gefördert. Der Zuwendungsbescheid wurde bereits übergeben.
  3. Die Berchtesgadener Landesstiftung beteiligt sich anteilig an den Kosten für die Schulsportanlage.
  4. Bundesprogramm zur Sanierung von Sportanlagen: Hier wird die Sanierung der vorhandenen Sportanlagen voraussichtlich mit bis zu 2,165 Mio. Euro gefördert.

Herausforderung in der Abstimmung

Die große Herausforderung bei der Koordination der Förderungen ist, dass jeder Fördermittelgeber eigene Förderrichtlinien und Anforderungen hat. Hinzu kommen unterschiedliche maximale Fertigstellungszeitpunkte. Diese sind in das komplexe Gesamtsystem einzubauen und gegeneinander abzugrenzen. Zusätzlich muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahme dargestellt werden. Dafür sind intensive Abstimmungen zwischen den Fördermittelgebern, den externen Planern, dem technischen Bauamt und der Kämmerei erforderlich, um nicht förderschädlich zu agieren.

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