Straßenunterhaltmaßnahmen in Mitterfelden

2025-06-11

Der Gemeinderat hat beschlossen, im Rahmen des Straßenunterhalts 2025 Sanierungsarbeiten an mehreren Straßenzügen im Ortsteil Mitterfelden durchzuführen. Die Maßnahmen beginnen voraussichtlich am 16. Juni und werden abschnittsweise umgesetzt. Folgende Straßen sind vorrangig betroffen: Zwieselstraße, Staufenstraße, Watzmannstraße, Kirchenwegstraße (südlich der Salzburger Straße), Schneebergstraße (Kreuzung Am Weitfeld) sowie Am Weitfeld.

Die geplanten Maßnahmen im Überblick

  • Bereich 1: Verbreiterung und Asphaltierung des Gehwegs vom Kindergarten „St. Raphael“ bis zur Ecke Kirchenwegstraße.
  • Bereich 2: Asphaltierung der südlichen Kirchenwegstraße inkl. Kreuzungsbereich Zwieselstraße/Kirchenwegstraße; Erneuerung des östlichen Gehwegs.
  • Bereich 3: Erneuerung der Deckschicht im Kreuzungsbereich Zwieselstraße/Watzmannstraße; punktuelle Erneuerung der Straßenentwässerung.
  • Bereich 4: Nach Abschluss des Fernwärmeausbaus wird „Am Weitfeld“ die provisorische Tragschicht durch eine Asphaltdeckschicht ersetzt. Zusätzlich erfolgt eine Sanierung der Straßenentwässerung im Bereich Am Weitfeld 9-21 und an der Kreuzung Schneebergstraße/Am Weitfeld.
  • Bereich 5: In der Staufenstraße werden der Gehweg auf der Ostseite sowie die Straßenentwässerung erneuert. Anschließend wird die Fahrbahndecke zwischen den Kreuzungen Zwieselstraße/Staufenstraße und Staufenstraße/Am Weitfeld halbseitig neu asphaltiert.
Bereich 1

 

 
Bereich 2

 

Bereich 3

 

 

Bereich 4

 

 
Bereich 5

 

 

Verkehrliche Auswirkungen

Die betroffenen Bereiche werden abschnittsweise gesperrt. Die jeweilige Sperrung wird frühzeitig durch Plakataufsteller bekannt gegeben. Anlieger können in der Regel weiterhin zufahren. Bei Einschränkungen der Grundstückszufahrt informiert die Baufirma die Betroffenen vorab und hilft ggf. bei der Beförderung von Mülltonnen.

Fahrzeuge dürfen nicht im Baubereich abgestellt werden – widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Fußgänger und Radfahrer werden um besondere Vorsicht gebeten, da es zeitweise zu unebenen Fahrbahnen oder Schlaglöchern kommen kann.

Wichtiger Hinweis an Grundstückseigentümer

Hecken und Sträucher dürfen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen, da die Baugeräte direkt an die Grenze heranfahren müssen. Entsprechende Rückschnitte sind bis spätestens zum Baubeginn erforderlich.

Die Gemeinde bittet alle Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten – seien es Verkehrsbehinderungen, Lärm oder Schmutz – und bedankt sich im Voraus für die Unterstützung.

 

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