Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwertliste zum Stand 01. Januar 2026 gemäß § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung (BayGaV)

2026-05-12

Der Gutachterausschuss des Landkreises Berchtesgadener Land hat die Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie für forst- und landwirtschaftliche Grundstücke zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt und eine neue Bodenrichtwertliste erstellt.

 

Der Auszug aus der Bodenrichtwertliste für die Gemeinde Ainring liegt in der Zeit vom 

20. Mai 2026 bis 01. Juli 2026 

im Rathaus der Gemeinde Ainring, Mitterfelden, Salzburger Straße 48, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 105 und 106 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen, wird hingewiesen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

 

Die beschlossenen Bodenrichtwerte sind gebührenfrei über das Internetportal http://www.bodenrichtwerte.bayern.de einsehbar. Die Veröffentlichung der aktuellen Bodenrichtwerte im Internet wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Mitterfelden, den 11. Mai 2026

Gemeinde Ainring

Martin Öttl, Erster Bürgermeister

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