Amphibienwanderung im Landkreis

2024-02-20

Nächtliche Sperrung zwischen Thundorf und Vachenlueg ab sofort

An der BGL 10 zwischen Thundorf und Vachenlueg werden die Schranken täglich um 19 Uhr geschlossen und um 7 Uhr früh des Folgetages wieder geöffnet.

Die nächtliche Wanderung der Amphibien ist stark von der Witterung abhängig. Die Sperre ist in der Regel für ca. 20 Nächte erforderlich und wird nach der Hauptwanderung aufgehoben. Die Sperre, die fraglos eine Belastung für die betroffenen Verkehrsteilnehmer darstellt, leistet einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der bedrohten Amphibienpopulationen im Landkreis.

Jedes Jahr im Frühling machen sich tausende Amphibien auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Während der Wanderung sind Grasfrosch, Erdkröte und Co. vielen Gefahren ausgesetzt. Um dem Straßentod vorzubeugen und dem Zusammenbrechen von Amphibienpopulationen entgegen zu wirken, werden im Landkreis Berchtesgadener Land unterschiedliche Maßnahmen ergriffen.
An einigen Orten weisen Schilder mit dem Frosch-Symbol Autofahrer auf Wanderrouten der Tiere hin. Stellenweise werden durch Ehrenamtliche vorübergehend Kunststoffzäune errichtet, an denen die Tiere abends gesammelt und von vielen freiwilligen HelferInnen über die Straße zum Laichgewässer getragen werden.

Nächtliche Sperrung ab sofort
Die wirkungsvollste Schutzmaßnahme ist die nächtliche Sperrung von Straßen. Die nächtliche Wanderung der Tiere ist sehr witterungsabhängig. Aufgewärmte Asphaltdecken laden die wechselwarmen Amphibien zum Verweilen ein und können so zur tödlichen Falle werden.

Alle können etwas tun
Wer einen ungesicherten Amphibienübergang feststellt, kann sich jederzeit an die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Berchtesgadener Land wenden.
Weitere Gefahren für Amphibien stellen Kellerschächte dar. Ein Abdecken der Schächte oder ein gelegentliches Überprüfen auf hineingefallene Kröten und Frösche erspart den Tieren den Hungertod. Als Hilfreich kann sich auch eine schräg in den Schacht gestellte Holzlatte erweisen, auf der die Tiere den Schacht eigenständig verlassen können.

 

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