Alles Wissenswertes dazu erfahren Sie in der kostenfreien Informationsveranstaltung der Betreuungsstelle am 24. April im Rathaus der Gemeinde Ainring
Ein Unfall ist schnell passiert: ein unglücklicher Sprung ins Wasser, ein Stolpern auf der Treppe, ein Autounfall, ... Was ist zu tun, wenn sicherstellt werden soll, dass im Falle einer Handlungsunfähigkeit im eigenen Sinne gehandelt wird?
Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung kann ein bestimmtes Vorgehen festgelegt bzw. eine Vertrauensperson bestimmt werden, die für einen Betroffenen handelt.
Was Viele nicht wissen: direkte Angehörige, wie Kinder, Eltern oder Lebenspartner werden nicht automatisch zu Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn sie in schriftlichen Vorsorgedokumenten bestimmt wurden.
Für allgemeine Fragen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung stehen Ihnen die Betreuungsstelle und Ludwig Wetzelsberger, der Senioren- und Behindertenbeauftragte der Gemeinde Ainring zur Verfügung.
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